Nutzungsvereinbarung zur App bigmanni
Fassung 1.0, Stand: 15. August 2026
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Anwendung bigmanni zwischen der Huber & Zipse GmbH, Bahnhofstraße 33, 75305 Neuenbürg (nachfolgend „Anbieterin") und dem Unternehmen, das bigmanni einsetzt (nachfolgend „Betrieb"). Die Anlage 1 zu dieser Vereinbarung ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung von bigmanni in allen Bestandteilen: der Weboberfläche für die Verwaltung, den mobilen Anwendungen für iOS und Android sowie den zugehörigen Serverdiensten.
1.2 bigmanni richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Betrieb sichert zu, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Betriebs werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Anbieterin stellt dem Betrieb bigmanni zur Nutzung über das Internet bereit. bigmanni dient der Verwaltung von Betriebsmitteln, insbesondere der Erfassung von Entnahme, Rückgabe und Übergabe von Werkzeug, Maschinen, Fahrzeugen und Schlüsseln über QR-Codes, der Dokumentation von Zuständen und Defekten sowie der Erfassung von Arbeitszeiten.
2.2 Gegenstand ist die Bereitstellung der Software in ihrer jeweils aktuellen Fassung, nicht die Herstellung eines bestimmten Werks und nicht die Erstellung individueller Anpassungen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, auf deren Fortbestand oder auf die Umsetzung von Wünschen besteht nicht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
2.3 Die Anbieterin darf bigmanni weiterentwickeln, verändern und einzelne Funktionen ersetzen oder einstellen, soweit der vertragsgemäße Gebrauch dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird. Änderungen, die den Leistungsumfang wesentlich einschränken, teilt die Anbieterin mit angemessener Frist mit.
2.4 Die mobilen Anwendungen werden über die Vertriebsplattformen von Apple und Google bereitgestellt. Für den Bezug über diese Plattformen gelten zusätzlich deren Bedingungen. Die Anbieterin hat auf Verfügbarkeit, Prüfverfahren und Richtlinien dieser Plattformen keinen Einfluss.
3. Zustandekommen der Vereinbarung
3.1 Die Vereinbarung kommt zustande, indem eine vertretungsberechtigte Person des Betriebs sie bestätigt. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail oder in elektronischer Form innerhalb der Anwendung erfolgen. Art. 28 Abs. 9 DSGVO lässt für die Anlage 1 ausdrücklich das elektronische Format zu.
3.2 Bestätigt eine Person mit Administrationsrechten die Vereinbarung innerhalb der Anwendung, so sichert sie zu, hierzu bevollmächtigt zu sein. Die Bestätigung wirkt für den gesamten Betrieb und für alle Personen, die der Betrieb als Mitarbeiter anlegt.
3.3 Die Anbieterin dokumentiert Zeitpunkt, bestätigende Person und die Fassung der bestätigten Dokumente. Der Betrieb kann diese Angaben jederzeit anfordern.
4. Nutzungsrecht
4.1 Der Betrieb erhält für die Laufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, bigmanni für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
4.2 Nicht gestattet sind insbesondere: die Überlassung an Dritte, die Nutzung für Dritte im Wege eines Dienstleistungsangebots, das Vervielfältigen, Bearbeiten, Zurückentwickeln oder Dekompilieren über die gesetzlich zwingenden Grenzen hinaus, das automatisierte Auslesen von Inhalten sowie jede Handlung, die die Verfügbarkeit oder Sicherheit des Dienstes beeinträchtigt.
4.3 Alle Rechte an bigmanni, an der zugrunde liegenden Software und an den Marken und Kennzeichen verbleiben bei der Anbieterin. Der Betrieb erwirbt kein Eigentum an der Software.
5. Pflichten des Betriebs
5.1 Der Betrieb legt seine Mitarbeiter selbst an und verwaltet deren Zugänge. Er ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugang erhalten und dass Zugänge ausscheidender Personen zeitnah entzogen werden.
5.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Betrieb informiert die Anbieterin unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung hat.
5.3 Der Betrieb ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Verarbeitung der Daten seiner Beschäftigten. Er stellt sicher, dass er über eine Rechtsgrundlage verfügt, dass er seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO informiert und dass er bestehende Mitbestimmungsrechte wahrt. Die Einführung einer Zeiterfassung ist in Betrieben mit Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Die Anbieterin schuldet hierzu keine Rechtsberatung.
5.4 Der Betrieb prüft die von ihm eingegebenen Daten auf Richtigkeit. Er stellt sicher, dass Fotos, Notizen und Defektmeldungen keine Inhalte enthalten, die Rechte Dritter verletzen.
5.5 Der Betrieb wirkt bei der Erbringung der Leistung in dem Umfang mit, der erforderlich ist, insbesondere durch benannte Ansprechpartner und durch rechtzeitige Mitteilung von Störungen.
6. Verfügbarkeit und Wartung
6.1 Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet und nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich und in Textform etwas anderes vereinbart ist. Ein Service-Level-Agreement besteht nicht.
6.2 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen und Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Die Anbieterin führt planbare Arbeiten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durch.
6.3 Zeiten, in denen der Dienst aus Gründen nicht erreichbar ist, die die Anbieterin nicht zu vertreten hat, gelten nicht als Ausfall. Dazu zählen insbesondere Störungen des Internets, Ausfälle bei Vorleistungsanbietern, Störungen der Vertriebsplattformen von Apple und Google sowie Ereignisse höherer Gewalt.
6.4 bigmanni ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnung. Der Betrieb bleibt dafür verantwortlich, dass er seinen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten genügt, insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz. Die in bigmanni erfassten Zeiten sind ein Hilfsmittel, kein Rechtsnachweis.
7. Datensicherung
7.1 Die Anbieterin erstellt regelmäßig Sicherungen der Daten und bewahrt sie nach dem in Anlage 1 beschriebenen Verfahren auf. Diese Sicherungen dienen der Wiederherstellung im Störfall.
7.2 Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstands zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Der Betrieb ist gehalten, Daten, auf die er dauerhaft angewiesen ist, zusätzlich in eigener Verantwortung zu sichern, soweit die Anwendung eine Ausgabe vorsieht.
8. Gewährleistung
8.1 Die Anbieterin stellt bigmanni im jeweils aktuellen Stand bereit. Eine Fehlerfreiheit der Software wird nicht geschuldet. Software dieses Umfangs ist nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei herstellbar.
8.2 Bei einem Mangel leistet die Anbieterin Nacherfüllung, indem sie den Mangel beseitigt oder eine Umgehungsmöglichkeit bereitstellt, die den vertragsgemäßen Gebrauch in zumutbarer Weise ermöglicht. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht.
8.3 Der Betrieb zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an, mit einer Beschreibung der Umstände, unter denen sie auftreten.
8.4 Eine verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB findet keine Anwendung).
9. Haftung
9.1 Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Anbieterin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Betrieb regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung nach Ziffer 9.2 ist der Höhe nach begrenzt auf das Entgelt, das der Betrieb in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die Nutzung von bigmanni gezahlt hat. Bei unentgeltlicher Überlassung tritt an diese Stelle ein Betrag von 5.000 Euro.
9.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Ansprüche Dritter.
9.5 Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Betrieb angefallen wäre.
9.6 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin sowie bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
9.7 Ansprüche des Betriebs verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis. Für Ansprüche nach Ziffer 9.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.8 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Betriebs ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
10. Vergütung und Laufzeit
10.1 Die Vergütung und die Laufzeit ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung zwischen der Anbieterin und dem Betrieb. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Kündigungen bedürfen der Textform.
11. Datenschutz
11.1 Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Betriebs. Die Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1), der mit dieser Vereinbarung zugleich geschlossen wird.
11.2 Welche Daten die Anwendung verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung zur App.
12. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung dieser Vereinbarung. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offengelegt werden müssen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt befreien beide Seiten für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Netzversorgung sowie Angriffe auf die Infrastruktur, sofern sie unvorhersehbar und mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar waren.
14. Änderungen dieser Vereinbarung
14.1 Die Anbieterin kann diese Vereinbarung ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung, an geänderte technische Rahmenbedingungen oder an eine Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich ist und der Betrieb dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
14.2 Änderungen teilt die Anbieterin mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Betrieb nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist die Anbieterin in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Betrieb, kann jede Seite die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Betrieb Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Betriebs zu klagen.
15.3 Der Betrieb kann Rechte aus dieser Vereinbarung nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.5 Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
16. Anbieterin
Huber & Zipse GmbH
Bahnhofstraße 33
75305 Neuenbürg
Deutschland
E-Mail: dev@huber-zipse.de
Vollständige Angaben im Impressum.