Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Huber & Zipse GmbH, Eichenweg 6, 75239 Eisingen (nachfolgend „Agentur") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") in den Bereichen Werbe- und Marketingdienstleistungen, Webdesign, Webentwicklung, Softwareentwicklung, Hosting sowie damit verbundene Dienst- und Werkleistungen.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Agentur erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
(1) Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung eines Beratungsgesprächs über die Webseite stellt kein verbindliches Angebot dar und begründet keinen Anspruch auf Vertragsschluss.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung eines Agenturvertrags, einer Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche schriftliche Annahme eines Angebots durch die Agentur zustande. Textform (E-Mail) genügt.
(3) Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
- Social Media Marketing und Content Creation
- Performance Marketing (Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads, etc.)
- Paid Advertising und Kampagnenmanagement
- Webdesign und Webentwicklung
- Individualsoftware-Entwicklung und Webanwendungen
- Webhosting, Softwarehosting und technischer Betrieb
- Strategieberatung und Marketingkonzeption
- UGC-Produktion (User Generated Content)
- Influencer-Marketing und Kooperationen
(4) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Lastenheft. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Dritte (z.B. Hoster, Cloud-Anbieter, Freelancer) einzusetzen. Eine gesonderte Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
§ 3 Kein Erfolgsversprechen - Ausschluss von Ergebnisgarantien
(1) Die Agentur schuldet ausschließlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Tätigkeitsschuld), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (keine Erfolgsschuld). Dies gilt insbesondere für Marketing-, Beratungs- und laufende Betreuungsleistungen.
(2) Die Agentur übernimmt insbesondere keine Garantie und keine Gewährleistung für:
- Das Erreichen bestimmter Reichweiten, Impressionen, Klicks oder Interaktionen
- Das Erreichen bestimmter Conversion-Raten, Leads oder Verkaufszahlen
- Die Steigerung von Umsatz, Gewinn oder Marktanteilen
- Den Return on Ad Spend (ROAS) oder Return on Investment (ROI)
- Die Performance einzelner Werbeanzeigen oder Kampagnen
- Bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder Social-Media-Algorithmen
- Die Reaktionen der Zielgruppe auf erstellte Inhalte
- Eine bestimmte Anzahl von Nutzern, Downloads oder Registrierungen bei Software
(3) Prognosen, Hochrechnungen, Benchmarks oder Erfahrungswerte, die die Agentur nennt, sind unverbindliche Schätzungen auf Basis von Erfahrungswerten und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien im Rechtssinne dar. Eine Garantie wird nur durch ausdrückliche, schriftliche Erklärung der Geschäftsführung begründet, die das Wort „Garantie" enthält.
(4) Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg von Marketingmaßnahmen von zahlreichen externen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z.B. Marktbedingungen, Wettbewerber, Algorithmus-Änderungen, Verbraucherverhalten, Produktqualität, Preisgestaltung des Kunden).
§ 4 Werbebudget, Ad Spend und Drittkosten
(1) Das Werbebudget für Anzeigenschaltungen (Ad Spend) ist nicht in der Vergütung der Agentur enthalten. Der Kunde zahlt das Werbebudget direkt an die jeweilige Plattform (Meta, Google, TikTok, LinkedIn, etc.).
(2) Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für das eingesetzte Werbebudget. Insbesondere haftet die Agentur nicht für:
- Werbeausgaben, die keine oder nur geringe Ergebnisse erzielen
- Werbebudget, das aufgrund von Plattformproblemen, technischen Störungen oder Algorithmus-Änderungen nicht optimal eingesetzt wurde
- Sperrungen, Einschränkungen oder Ablehnung von Werbekonten durch Plattformen
- Verluste durch fehlerhafte Abrechnungen der Werbeplattformen
- Budgetverluste durch Betrug, Bot-Traffic oder ungültige Klicks
(3) Ein Anspruch auf Erstattung oder Kompensation des Werbebudgets gegenüber der Agentur besteht in keinem Fall. Der Kunde trägt das volle wirtschaftliche Risiko für den Einsatz des Werbebudgets.
(4) Kosten für Drittleistungen (z.B. Stock-Fotos, Video-Produktion, Software-Lizenzen, API-Gebühren, Influencer-Kooperationen, Musik-Lizenzen, Hosting-Provider, Domain-Registrare, SSL-Zertifikate, Cloud-Dienste) werden gesondert in Rechnung gestellt und sind vom Kunden unabhängig vom Erfolg zu tragen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, bei der Beschaffung von Drittleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu handeln.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt der Agentur die erforderlichen Zugänge zu Werbekonten, Analytics-Tools, Hosting-Umgebungen, CMS-, Shop- oder sonstigen relevanten Plattformen bereit (z.B. Meta Business Suite, Google Ads Manager, TikTok Business Center, Google Analytics, CRM-Systeme, Server, Datenbanken, DNS-Provider).
(3) Der Kunde ist für die Einrichtung und Funktionsfähigkeit von Tracking-Pixeln, Conversion-Tags und sonstigen technischen Voraussetzungen auf seiner Webseite verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Der Kunde versichert und garantiert, dass:
- Die bereitgestellten Materialien (Bilder, Texte, Logos, Videos, Daten, Quellcode) frei von Rechten Dritter sind oder er über alle erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Weiterlizenzierungsrechte verfügt
- Die beworbenen oder verarbeiteten Produkte und Dienstleistungen den geltenden Gesetzen entsprechen (insb. Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Heilmittelwerbe- und Datenschutzrecht)
- Er alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Lizenzen besitzt
- Die Inhalte nicht gegen Werberichtlinien der Plattformen verstoßen
- Er als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schafft und dokumentiert
(5) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Zusicherungen nach Absatz 4 beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) in gesetzlicher Höhe.
(6) Verzögerungen, Mehrkosten oder Minderleistungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen vollständig zu dessen Lasten und berechtigen nicht zu Vergütungsminderung. Die Agentur ist berechtigt, hierdurch entstandenen Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen, hilfsweise zu 120 € netto pro Stunde, zusätzlich abzurechnen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Daten und Inhalte eigenständig zu sichern (siehe § 15). Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass ohne eigene Datensicherung des Kunden ein Verlust vom Kunden allein zu vertreten ist.
(8) Versicherungsobliegenheit: Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er zur Absicherung seiner Freistellungspflichten gemäß diesen AGB eine angemessene Betriebs- oder IT-Haftpflichtversicherung unterhalten sollte. Unzureichender Versicherungsschutz des Kunden befreit ihn nicht von seinen Haftungs- und Freistellungspflichten.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Agenturvertrag, dem angenommenen Angebot oder der jeweils gültigen Preisliste der Agentur. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei laufenden Betreuungsverträgen, Hosting- und Wartungsverträgen (Retainer) ist die Vergütung jeweils zum Monatsersten im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) fällig.
(4) Die vereinbarte Vergütung ist unabhängig von den erzielten Ergebnissen der Marketingmaßnahmen in voller Höhe zu zahlen. Ein Minderungs- oder Rückforderungsrecht wegen ausbleibender Erfolge besteht nicht.
(5) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen
- Eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen
- Sämtliche Leistungen (inkl. laufender Werbekampagnen, Hosting- und Softwareleistungen) nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist einzustellen
- Die Zugänge zu erstellten Inhalten, Werbekonten, Hosting-Umgebungen und Materialien zu sperren
- Alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen
- Nachweisbar entstandene Mahn- und Inkassokosten in gesetzlicher Höhe geltend zu machen
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(7) Die Agentur ist berechtigt, Preise bei Dauerschuldverhältnissen einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen entsprechend der allgemeinen Kosten- und Personalentwicklung, höchstens jedoch in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes seit der letzten Anpassung, anzupassen. Darüber hinausgehende Erhöhungen berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung mit Wirkung zum Anpassungsstichtag.
§ 7 Zahlung per SEPA-Lastschrift
(1) Der Kunde kann der Agentur ein SEPA-Lastschriftmandat (SEPA-Basislastschrift) zum Einzug fälliger Forderungen von seinem Konto erteilen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der Agentur lautet DE45ZZZ00002905473.
(2) Die Mandatsreferenz wird dem Kunden auf dem Mandatsformular sowie mit der ersten Abbuchung mitgeteilt.
(3) Die Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) wird abweichend von den SEPA-Rulebook-Bestimmungen auf einen (1) Tag vor Fälligkeit verkürzt. Die Vorabinformation erfolgt regelmäßig durch die Rechnung bzw. Dauerrechnung, in der der Betrag und das Abbuchungsdatum genannt sind. Eine gesonderte Vorabinformation ist nicht erforderlich.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kosten, die aufgrund mangelnder Kontodeckung, Rücklastschriften oder unberechtigten Widerrufs des Kunden entstehen, trägt der Kunde. Die Agentur ist berechtigt, eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € netto pro Rücklastschrift zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Die darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Kosten (Bankentgelte) bleiben vorbehalten.
(5) Bei wiederholter Rücklastschrift oder Widerruf des Mandats ist die Agentur berechtigt, auf Zahlung per Überweisung umzustellen und hierfür einen angemessenen Mehraufwand zu berechnen.
(6) Änderungen der Bankverbindung des Kunden sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Software- und Webentwicklungsprojekte
(1) Werkleistungen der Agentur im Bereich Software- und Webentwicklung richten sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsumfang (Angebot, Lastenheft, Pflichtenheft). Ergänzend gilt § 631 ff. BGB.
(2) Für die Entwicklung verwendet die Agentur nach eigenem Ermessen geeignete Technologien, Frameworks, Plattformen (z.B. Lovable, Supabase, Vercel), Bibliotheken und Open-Source-Komponenten. Der Kunde erkennt an, dass die Leistungsfähigkeit, Preisgestaltung und Verfügbarkeit solcher Drittanbieter und Open-Source-Komponenten außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
(3) Zeitpläne und Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als „Fixtermin" vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden nach § 5.
(4) Abnahme: Nach Fertigstellung stellt die Agentur das Werk zur Abnahme bereit und weist den Kunden bei der Bereitstellung ausdrücklich in Textform auf die Abnahmefiktion nach diesem Absatz hin. Der Kunde hat das Werk binnen 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt auch dann als erteilt, wenn:
- der Kunde nach textlichem Hinweis auf die Abnahmefiktion nicht innerhalb der vorgenannten Frist unter Angabe konkreter Mängel widerspricht,
- der Kunde das Werk oder wesentliche Teile davon produktiv nutzt (konkludente Abnahme),
- der Kunde das Werk trotz erkennbarer Mängel vorbehaltlos entgegennimmt.
(5) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Eine Teilabnahme abgrenzbarer Teilleistungen (z.B. Module, Sprints) ist möglich und bindet den Kunden für den abgenommenen Teil.
(6) Änderungswünsche (Change Requests): Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsschluss werden gesondert beauftragt und nach Aufwand oder Festpreis vergütet. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Terminverschiebungen vorzunehmen.
(7) Gewährleistung: Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Die Agentur ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Erst nach zweifachem erfolglosem Nacherfüllungsversuch stehen dem Kunden Rücktritt oder Minderung zu.
(8) Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich und nachvollziehbar (reproduzierbare Schritte, Logs, Screenshots) zu melden. Nicht reproduzierbare oder nicht rechtzeitig gemeldete Mängel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(9) Keine Gewährleistung besteht für:
- Fehler, die durch unsachgemäße Nutzung, Eingriffe des Kunden oder Dritter in das System oder durch nicht freigegebene Änderungen entstehen
- Fehler durch nicht kompatible Hard- oder Software, Browser-Inkompatibilitäten bei veralteten Browsern
- Fehler aufgrund von Änderungen von Drittsystemen, APIs, Plattformen oder Schnittstellen
- Open-Source-Komponenten, soweit dort keine Mängelrechte bestehen
- Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt (§ 17)
§ 9 Open-Source-Komponenten und Schutzrechtsrecherche
(1) Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung Open-Source-Software (OSS), frei verfügbare Bibliotheken, Frameworks und Komponenten Dritter einzusetzen. Der Kunde akzeptiert, dass die Nutzung dieser Komponenten den jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegt (z.B. MIT, Apache 2.0, BSD, LGPL, GPL, AGPL, MPL).
(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsmängel, Lizenzverstöße oder Copyleft-Effekte (z.B. „virale" GPL-/AGPL-Wirkung), die aus der bestimmungsgemäßen Verwendung von OSS-Komponenten entstehen, soweit die Agentur die Lizenzbedingungen eingehalten hat. Der Kunde ist selbst für die rechtliche Bewertung der Lizenzkompatibilität mit seinem Geschäftsmodell verantwortlich.
(3) Schutzrechtsrecherche: Die Agentur schuldet keine Recherche nach entgegenstehenden Marken-, Patent-, Geschmacksmuster-, Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter. Eine solche Recherche ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Soweit der Kunde eigene Namens-, Marken-, Domain- oder Designvorschläge einbringt, versichert er, dass diese keine Rechte Dritter verletzen; andernfalls greift die Freistellung nach § 5 Abs. 5 und § 18.
(4) Soweit sich nach Übergabe Schutzrechte Dritter auf Komponenten offenbaren, ist die Agentur berechtigt, diese nach eigener Wahl durch rechtlich zulässige Komponenten zu ersetzen oder umzugestalten. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe von § 16 ausgeschlossen.
§ 10 Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Die Agentur ist berechtigt, bei der Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge und Dienste Dritter (insb. Sprachmodelle, Bild-, Video- und Code-Generatoren wie z.B. ChatGPT, Claude, Midjourney, Lovable, GitHub Copilot) einzusetzen. Der Einsatz erfolgt unter angemessener fachlicher Prüfung durch die Agentur.
(2) Die Agentur übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für:
- Inhaltliche oder tatsächliche Richtigkeit KI-generierter Inhalte (Halluzinationen, fehlerhafte Angaben)
- Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstige Schutzrechtsverletzungen durch KI-Trainingsdaten oder KI-Output
- Rechtsänderungen, Nutzungsbeschränkungen oder Haftungsansprüche aus künftiger Regulierung (z.B. EU AI Act)
- Die Einstellung, Preisänderung oder Lizenzänderung von KI-Diensten durch deren Anbieter
(3) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor Veröffentlichung, Produktivsetzung oder externer Verwendung eigenständig auf inhaltliche Richtigkeit und Rechtskonformität zu prüfen. Das wirtschaftliche und rechtliche Risiko für die Nutzung KI-generierter Ergebnisse trägt ausschließlich der Kunde.
(4) Die Agentur kennzeichnet KI-gestützte Erstellung nur dann gesondert, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
(5) Der Kunde erteilt die Zustimmung, dass die Agentur vom Kunden bereitgestellte, nicht als vertraulich gekennzeichnete Informationen in KI-Werkzeugen Dritter verarbeiten darf, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Für personenbezogene Daten gilt § 20.
§ 11 Hosting- und Wartungsleistungen
(1) Hosting-Leistungen umfassen die Bereitstellung einer Infrastruktur zum Betrieb der Webseite oder Software des Kunden auf von der Agentur oder ihren Subunternehmern (Cloud-Provider, Rechenzentren) betriebenen Systemen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelvertrag (Web-Hosting, Software-Hosting) bzw. der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Verfügbarkeit: Die Agentur bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (Uptime), sofern keine ausdrücklich schriftlich vereinbarte Service-Level-Vereinbarung (SLA) vorliegt. Die Verfügbarkeit bemisst sich am Übergabepunkt des von der Agentur genutzten Rechenzentrums.
(3) Nicht zur Verfügbarkeit zählen:
- Geplante Wartungsarbeiten (Ankündigung mindestens 24 Stunden vorab per E-Mail oder im Kundenportal)
- Dringende Sicherheitsupdates und Notfallwartungen (können ohne Vorankündigung erfolgen)
- Ausfälle bei Upstream-Providern, Rechenzentren, DNS-, CDN-, oder Cloud-Diensten
- Ausfälle aufgrund von DDoS-Angriffen, Hacking-Versuchen oder sonstigen Angriffen Dritter
- Störungen aufgrund von Handlungen des Kunden, fehlerhaften Deployments durch den Kunden oder eigenmächtiger Änderungen
- Höhere Gewalt (§ 17)
- Ausfälle aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden (z.B. fehlende Domain-Verlängerung, SSL-Erneuerung durch Dritte)
(4) Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Geschwindigkeit, Ladezeiten, Rankings oder Suchmaschinen-Performance.
(5) Backups - Unterscheidung:
- Interne Backups der Agentur: Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung führt die Agentur Sicherungen ausschließlich zum eigenen Wiederherstellungsbedarf durch. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe, bestimmte Verfügbarkeit, Aufbewahrungsdauer oder Wiederherstellung aus diesen internen Backups besteht nicht.
- Vertraglich vereinbarte Backup-Services: Soweit in der Leistungsbeschreibung konkrete Backup-Zyklen oder Aufbewahrungsfristen zugesagt sind, gilt allein die dortige Leistungsbeschreibung. Diese ersetzen nicht die Datensicherungspflicht des Kunden nach § 15.
(6) Inhaltsverantwortung: Der Kunde ist allein verantwortlich für die auf den Hosting-Systemen abgelegten Inhalte, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, Jugendschutzkonformität, Urheberrechte, Datenschutz und Markenrecht. Die Agentur ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung verpflichtet.
(7) Die Agentur ist berechtigt, Inhalte oder Dienste des Kunden sofort zu sperren oder zu entfernen, wenn:
- ein begründeter Verdacht auf Rechtsverletzung besteht
- behördliche oder gerichtliche Anordnungen dies fordern
- die Stabilität, Sicherheit oder Integrität der Systeme der Agentur oder anderer Kunden gefährdet ist
- der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt
- unverhältnismäßige Ressourcen verbraucht werden (z.B. durch Traffic-Spikes, Cryptomining, Spam-Versand)
(8) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus den auf den Hosting-Systemen abgelegten oder übertragenen Inhalten des Kunden resultieren (einschließlich Abmahn-, Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe).
(9) Kleinere Inhaltsanpassungen im Hosting-Paket (sofern vereinbart, z.B. bis zu 5 pro Monat) umfassen ausschließlich kleinere Bild- oder Textänderungen. Nicht erfasst sind die Neuerstellung von Inhalten sowie strukturelle oder funktionale Erweiterungen; diese werden nach Aufwand (120 € netto / Stunde) zusätzlich abgerechnet.
(10) Datenübergabe bei Vertragsende: Nach Beendigung eines Hosting-Vertrags stellt die Agentur dem Kunden auf Anforderung einmalig die Inhalte und Datenbankexporte in einem gängigen Format zur Verfügung. Anforderungen müssen spätestens 14 Tage vor Vertragsende erfolgen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende ist die Agentur berechtigt, alle Kundendaten unwiderruflich zu löschen. Eine Wiederherstellung nach Löschung ist ausgeschlossen.
§ 12 Domains
(1) Registriert die Agentur auf Wunsch des Kunden Domains bei einem Registrar, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden; Inhaber (Domaininhaber/Registrant) wird unmittelbar der Kunde, sofern registrartechnisch möglich. Ist eine unmittelbare Registrierung auf den Kunden nicht möglich, hält die Agentur die Domain treuhänderisch für den Kunden.
(2) Die Agentur haftet nicht für die Verfügbarkeit einer Wunschdomain, die Richtigkeit der WHOIS-Daten der Registrierungsstelle, Domainstreitigkeiten oder Ansprüche Dritter auf die Domain. Der Kunde versichert, dass die Domain keine Rechte Dritter (insb. Namens- und Markenrechte) verletzt.
(3) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Domainwahl, Domainnutzung oder dem Domaininhalt resultieren.
(4) Domain-Übertragung bei Vertragsende: Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überträgt die Agentur auf schriftlichen Wunsch des Kunden die Domain an einen vom Kunden benannten Registrar. Voraussetzung ist die vollständige Bezahlung aller offenen Forderungen. Etwaige Transfer- oder Registrargebühren trägt der Kunde. Bleibt eine Transfer-Anforderung aus oder kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Domain nach Vertragsende auslaufen zu lassen oder freizugeben.
§ 13 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken für die vertraglich vereinbarten Zwecke ein. Eine zeitliche oder räumliche Beschränkung gilt, sofern im Einzelvertrag vereinbart.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Der Kunde darf die Werke bis dahin nicht verwenden. Jede Verwendung vor vollständiger Zahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
(3) Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte, eine ausschließliche Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und wird zusätzlich vergütet.
(4) Quellcode: Am von der Agentur entwickelten Quellcode erhält der Kunde nur dann Rechte, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und separat vergütet wurde. Ohne abweichende Vereinbarung verbleibt der Quellcode im Eigentum der Agentur; der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht an der lauffähigen Software.
(5) Generische Module, Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen und Know-how der Agentur bleiben uneingeschränkt im Eigentum und zur freien Weiterverwendung der Agentur.
(6) Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Arbeiten zu eigenen Präsentationszwecken (Portfolio, Case Studies, Social Media, Pitches, Website) zu verwenden und sich als Urheber zu benennen. Der Kunde wird erst dann als Referenz öffentlich genannt, wenn die Leistung erfolgreich abgenommen und veröffentlicht ist.
(7) Rohdaten, Arbeitsdateien, Zwischenstände, Entwürfe und interne Dokumentationen verbleiben im Eigentum der Agentur und werden nicht herausgegeben.
§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Laufende Betreuungs-, Hosting- und Wartungsverträge (Retainer) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich), sofern er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
(3) Eine (auch außerordentliche) Kündigung berechtigt nicht zur Rückforderung bereits gezahlter Vergütungen oder des eingesetzten Werbebudgets. Bereits vor Kündigung erbrachte oder angefangene Leistungen sind vollständig zu vergüten.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn:
- Der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist
- Der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde
- Der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere rechtswidrige Inhalte einstellt
- Nachhaltige, unverhältnismäßige oder rufschädigende Belastung der Agentur oder ihrer Systeme
(5) Die ordentliche Kündigung durch den Kunden aus freien Stücken während laufender Festpreisprojekte (Werkverträge) ist ausgeschlossen; § 648 BGB bleibt unberührt. Im Fall einer freien Kündigung nach § 648 BGB schuldet der Kunde die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 10 % der Restvergütung bemessen, sofern der Agentur kein höherer tatsächlicher Aufwand oder dem Kunden kein höherer Ersparnisanteil nachgewiesen wird.
(6) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (E-Mail genügt).
§ 15 Datensicherung und Datenverlust
(1) Der Kunde ist für die Sicherung aller ihm überlassenen und von ihm erzeugten Daten, Inhalte, Zugangsdaten und Konfigurationen ausschließlich selbst verantwortlich. Er hat eigene, regelmäßige, vollständige und außerhalb der Systeme der Agentur gespeicherte Datensicherungen (Offsite-Backups) durchzuführen, die eine Wiederherstellung im Schadensfall ermöglichen.
(2) Die Agentur schuldet eigene Datensicherungen nur, soweit dies ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Auch vereinbarte Backup-Services ersetzen nicht die eigene Sicherungspflicht des Kunden.
(3) Die Haftung der Agentur für Datenverlust ist der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Hat der Kunde die ihn treffende Datensicherungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, haftet die Agentur nicht für Mehraufwand, Datenverlust oder Folgeschäden, die auf dieses Unterlassen zurückzuführen sind (Mitverschulden gemäß § 254 BGB).
(4) Zwingende gesetzliche Haftung (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftungsgesetz, DSGVO) bleibt von dieser Klausel unberührt.
§ 16 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ebenso unbeschränkt haftet die Agentur nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Produkthaftungsgesetz, DSGVO, arglistige Täuschung, ausdrücklich übernommene Garantien).
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf:
- bei Einzelaufträgen: die Höhe der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung;
- bei Dauerschuldverhältnissen (Hosting, Wartung, Retainer): die vom Kunden an die Agentur in den der Schadensverursachung vorangegangenen 12 Monaten gezahlte Nettovergütung für den betroffenen Vertrag;
- bei mehreren Schadensereignissen pro Kalenderjahr: insgesamt der Jahreshöchstbetrag gemäß den vorstehenden Ziffern.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Produktions- oder Nutzungsausfall, Imageschäden, Vertragsstrafen gegenüber Dritten und nicht erreichte wirtschaftliche Ziele ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Ausschluss gilt nicht in den Fällen von Absatz 1.
(5) Die Agentur haftet ausdrücklich nicht für:
- Ausbleibende oder unzureichende Ergebnisse von Werbekampagnen, Marketingmaßnahmen, SEO oder Social-Media-Aktivitäten
- Das eingesetzte Werbebudget (Ad Spend) und dessen Wirksamkeit (§ 4)
- Verluste durch mangelnde Performance von Werbeanzeigen
- Änderungen an Algorithmen, Richtlinien, Preisen oder Funktionen von Drittplattformen (Meta, Google, TikTok, Lovable, Supabase, Vercel, KI-Anbieter etc.)
- Sperrungen, Einschränkungen oder Löschungen von Werbekonten, Profilen oder Cloud-Accounts durch Plattformbetreiber
- Ablehnung von Werbeanzeigen oder Inhalten durch Plattformen
- Technische Störungen, Ausfälle, Rate-Limits oder Fehler von Werbe-, Cloud-, KI- und Hosting-Plattformen Dritter
- Datenverluste auf Seiten des Kunden oder bei Drittanbietern, soweit keine Eigenfahrlässigkeit der Agentur vorliegt (siehe § 15)
- Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seiner Dienstleister
- Fehlerhafte, verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden
- Marktveränderungen, Wettbewerbsaktivitäten oder veränderte Verbraucherpräferenzen
- Schäden aus nicht durch die Agentur freigegebenen Änderungen am Code, an Konfigurationen oder an gehosteten Systemen
- Schäden aus Cyberangriffen, Malware-Infektionen oder unbefugten Zugriffen Dritter, soweit keine Eigenfahrlässigkeit der Agentur vorliegt
- Inhalte und Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse (§ 10)
(6) Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden gelieferte oder vom Kunden beauftragte Inhalte auf Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtskonformität der beworbenen oder verarbeiteten Produkte und Dienstleistungen.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig. Für Mängelansprüche bei Werkleistungen gilt § 8 Abs. 7. Für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit, Produkthaftung und arglistiger Täuschung gelten die gesetzlichen Fristen.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der Agentur Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(9) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Subunternehmer der Agentur.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt). Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Sabotage, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Stromausfälle, Internet-, Netzwerk- oder Kommunikationsausfälle, Cyberangriffe (DDoS, Ransomware, Zero-Day-Exploits), Ausfälle von Vorlieferanten, Cloud-Providern, Rechenzentren oder Plattformen, Lieferengpässe und sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(2) Für die Dauer solcher Ereignisse ist die Agentur von ihren Leistungspflichten befreit. Termine und Fristen verlängern sich entsprechend.
(3) Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, den hiervon betroffenen Teil des Vertrags durch schriftliche Erklärung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 18 Freistellung
(1) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden beauftragten Leistungen, der bereitgestellten Materialien, der beworbenen oder gehosteten Produkte/Dienstleistungen oder der vom Kunden veranlassten Inhalte gegen die Agentur geltend gemacht werden, insbesondere wegen Urheberrechts-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, KI- oder Datenschutzverstößen.
(2) Die Freistellung umfasst die Erstattung der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten) in gesetzlicher Höhe.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter zu informieren, alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und bei der Rechtsverteidigung mitzuwirken. Die Agentur ist berechtigt, ihre Rechtsverteidigung selbst oder durch Rechtsanwälte ihrer Wahl zu führen.
§ 19 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. „Vertrauliche Informationen" sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. GeschGehG.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verschulden bekannt werden, bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
(3) Die Geheimhaltungspflicht besteht für 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 20 Datenschutz und Datenschutzvorfälle
(1) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Kunden erhält und diese weisungsgebunden verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO in der von der Agentur bereitgestellten Standardform abgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, einen AVV vor Beginn der Verarbeitung zu unterzeichnen. Verweigert der Kunde den Abschluss, ist die Agentur berechtigt, die Leistung insoweit zu verweigern; die Vergütungspflicht des Kunden bleibt unberührt.
(3) Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO bleibt der Kunde. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten, die Wahrung der Betroffenenrechte sowie für eine datenschutzkonforme Gestaltung seiner eigenen Webseiten, Apps, Tracking-Mechanismen und Cookie-Banner.
(4) Die Agentur darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Eine Liste aktueller Unterauftragsverarbeiter wird auf Anforderung mitgeteilt. Der Kunde stimmt dem Einsatz der zur Leistungserbringung erforderlichen Unterauftragsverarbeiter bereits jetzt zu.
(5) Datenschutzvorfälle (Art. 33 DSGVO): Wird der Agentur ein Datenschutzvorfall bekannt, der den Verantwortungsbereich des Kunden betrifft, informiert die Agentur den Kunden unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Information der Betroffenen obliegt dem Kunden als Verantwortlichem. Die Agentur unterstützt den Kunden hierbei im angemessenen Umfang; ein darüber hinausgehender Aufwand wird nach Aufwand (120 € netto/Stunde) vergütet.
(6) Die Agentur haftet nicht für DSGVO-Bußgelder oder Schadensersatzansprüche Dritter, die auf fehlerhafter Rechtsgrundlage, fehlender Einwilligung, unzureichender Information der Betroffenen oder sonstigen Versäumnissen in der Verantwortungssphäre des Kunden beruhen. Zwingende gesetzliche Haftung der Agentur als Auftragsverarbeiter nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(7) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 21 Referenzen und Werbung
(1) Der Kunde erteilt der Agentur das Recht, ihn nach Veröffentlichung oder Livegang als Referenz zu nennen, das Logo des Kunden sowie die erstellten Werke zu Präsentations- und Werbezwecken (z.B. Website, Social Media, Pitch-Dokumente, Case Studies) zu verwenden.
(2) Der Kunde kann dieser Nutzung in Einzelfällen schriftlich widersprechen, wenn berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.
(3) Die Agentur ist berechtigt, am von ihr erstellten Werk einen Urhebervermerk oder Link auf ihre Website anzubringen (z.B. „Design & Entwicklung: Huber & Zipse GmbH"). Eine Entfernung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
§ 22 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur, die innerhalb der letzten 24 Monate vor der Abwerbung für das Vertragsverhältnis tätig waren, aktiv und gezielt abzuwerben oder unmittelbar zu beschäftigen.
(2) Nicht erfasst sind Bewerbungen, die auf öffentliche Stellenausschreibungen erfolgen, ohne dass vorher eine gezielte Ansprache durch den Kunden stattgefunden hat.
(3) Bei schuldhaftem Verstoß gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von sechs Brutto-Monatsgehältern bzw. sechs Monats-Honorarsummen des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. Dienstleisters. Die Vertragsstrafe ist begrenzt auf 50.000 € netto pro Einzelfall. Der Einwand des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des deutschen internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Pforzheim, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist der Sitz der Agentur in 75239 Eisingen.
(4) Die Abtretung von Forderungen des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Gleiches gilt für Regelungslücken.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(7) Die Agentur behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zu ändern, soweit die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
Stand: April 2026